Bindungswirkung

Auch: Lock-in, Wechselkosten

Bindungswirkung bezeichnet den Aufwand, der beim Wechsel zu einem anderen Anbieter anfällt: Vertragslaufzeit, Exportlücken, eigene Anpassungen und eingelernte Abläufe. Wir bewerten sie anhand nachprüfbarer Merkmale wie Kündigungsfrist, Exportumfang und Schnittstellenumfang, nicht anhand von Eindrücken.

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