Datenmitnahme
Auch: Datenportabilität, Export
Datenmitnahme beschreibt, ob und wie vollständig sich Inhalte, Mitgliederdaten und Fortschrittsdaten aus einer Plattform wieder herausholen lassen — als Datei, über eine Schnittstelle oder gar nicht. Sie entscheidet über die tatsächlichen Wechselkosten und ist nach Artikel 20 DSGVO für personenbezogene Daten ein Recht der betroffenen Person.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj (Stand 2016-04-27)