Belegordnung

Quellenpolitik

Jede Aussage in unseren Analysen steht auf einer benannten Quelle mit Abrufdatum. Diese Seite beschreibt, welche Quellen zugelassen sind, welche im Konflikt gewinnt und wann eine Angabe ihr Verfallsdatum erreicht.

Rangfolge der Quellenklassen

Widersprechen sich zwei Quellen, gewinnt die mit der niedrigeren Rangzahl. Eine Angabe aus Klasse 3 oder 4 kann eine Primärangabe nie überschreiben — sie kann nur einen Hinweis auf einen Widerspruch geben, der dann an der Primärquelle geklärt wird.

1

Primärangaben des Anbieters

Öffentlich abrufbare Angaben des Anbieters selbst. Sie haben Vorrang für Preise, Funktionsumfang, Serverstandorte und vertragliche Zusagen. Typische Belege: Preisseite, Dokumentation, Statusseite, Vertragsunterlagen wie AGB oder AVV, Changelog.

2

Öffentlich dokumentierte Angaben Dritter

Nachprüfbare Veröffentlichungen unabhängiger Dritter mit erkennbarem Erhebungsverfahren. Typische Belege: Fachpublikationen, technische Dokumentationen, öffentlich einsehbare Messdienste.

3

Aggregierte Nutzerbewertungen und Erfahrungsberichte

Zusammengefasste Bewertungen und Berichte von Anwenderinnen und Anwendern. Sie fließen als Tendenz ein, nie als Einzelzitat mit Beweiskraft. Typische Belege: Bewertungsaggregate mit ausgewiesener Anzahl, öffentliche Anwenderberichte.

4

Allgemeines Sentiment

Die erkennbare Stimmungslage in öffentlichen Diskussionen. Sie kann eine Tendenz stützen, aber nie allein eine Punktzahl tragen. Typische Belege: Fachforen, Community-Beiträge, öffentliche Videobeiträge.

Belegpflicht

  • Jede Zahl — Preis, Limit, Kontingent, Bewertungsanzahl — braucht Quelle und Abrufdatum.
  • Jede Funktionsangabe wird gegen die aktuelle Anbieterdokumentation abgeglichen.
  • Jedes Kriterium einer Note braucht mindestens einen Beleg und eine schriftliche Begründung.
  • Bilder aus Anbieteroberflächen werden mit Herkunftsadresse und Aufnahmedatum gespeichert.
  • Ohne Beleg entsteht keine Zahl im Text — die Lücke wird stattdessen benannt.

Die Belegpflicht ist keine Absichtserklärung: Zahlenangaben ohne hinterlegte Quelle verhindern die Veröffentlichung eines Beitrags automatisch.

Höchstalter je Datentyp

Eine belegte Angabe bleibt nicht unbegrenzt gültig. Läuft die Frist ab, wird der Wert erneut an der Quelle abgerufen oder im Beitrag als überholt gekennzeichnet.

DatentypHöchstalterHandhabung
Preise und Tarifgrenzen90 TagePreise ändern sich am häufigsten. Ältere Werte werden nachgezogen oder mit Datenstand als überholt gekennzeichnet.
Funktionsumfang und Limits180 TageFunktionslisten werden gegen die aktuelle Anbieterdokumentation abgeglichen.
Bewertungsaggregate Dritter180 TageMit Anzahl der zugrunde liegenden Bewertungen und Abrufdatum angegeben.
Vertragliche Angaben (z. B. Auftragsverarbeitung, Serverstandort)365 TageBei erkennbarer Änderung sofort, sonst im Jahresrhythmus.

Nicht zugelassene Quellen

  • Anbieterinterne Unterlagen, die nicht öffentlich abrufbar sind.
  • Vertrauliche Angaben aus Gesprächen ohne Veröffentlichungsfreigabe.
  • Bewertungen ohne erkennbare Plattform, Anzahl oder Zeitraum.
  • Inhalte aus Sprachmodellen als Tatsachenquelle.
  • Angaben aus Beiträgen, die selbst keine Quelle nennen.

Wenn Quellen sich widersprechen

Der Widerspruch wird nicht gemittelt. Wir prüfen zuerst, ob die Angaben unterschiedliche Zeitpunkte, Regionen oder Tarife betreffen. Bleibt der Widerspruch bestehen, gilt die höher eingestufte Quelle, und der Widerspruch wird im Beitrag genannt — mit beiden Ständen und beiden Abrufdaten.

Wie wir zitieren

  • Quellen stehen als nummerierte Belege am Beitragsende, verlinkt und mit Abrufdatum.
  • Zahlen im Fließtext verweisen auf die zugehörige Belegnummer.
  • Primärquellen des Anbieters sind als solche markiert.
  • Ausgehende Belege öffnen in einem neuen Fenster und tragen keine Wertung.

Wie aus den Belegen Punkte und daraus eine Note wird, steht in der Methodik; wie wir mit fehlerhaften Angaben umgehen, in der Korrekturrichtlinie.