Korrekturverfahren

Korrekturrichtlinie

Eine Analyse ist nur so gut wie ihr Umgang mit Fehlern. Diese Seite legt offen, wie ein Hinweis bei uns bearbeitet wird, welche Korrekturstufen es gibt und wo Änderungen sichtbar bleiben.

Fehler melden

Hinweise nehmen wir von allen entgegen — von Leserinnen und Lesern ebenso wie von den betroffenen Anbietern. Schreiben Sie an info [at] postlabs [dot] ai und nennen Sie:

  • die vollständige Adresse des Beitrags und die beanstandete Stelle,
  • die aus Ihrer Sicht zutreffende Angabe,
  • eine öffentlich abrufbare Quelle, die das belegt,
  • optional: Ihren Bezug zum Anbieter, damit wir ihn im Vorgang vermerken können.

Wir bearbeiten auch Hinweise ohne Beleg, priorisieren aber belegte Hinweise, weil sie sich direkt an der Quelle prüfen lassen.

Ablauf und Frist

1

Hinweis einreichen

Ein Hinweis braucht die Adresse des Beitrags, die beanstandete Stelle und einen nachprüfbaren Beleg — idealerweise eine öffentlich abrufbare Anbieterquelle.

2

Eingangsbestätigung

Wir bestätigen den Eingang und ordnen den Hinweis einer der Korrekturstufen zu.

3

Prüfung an der Quelle

Die beanstandete Angabe wird erneut an ihrer Primärquelle abgerufen. Maßgeblich ist der öffentlich einsehbare Stand, nicht die Darstellung im Hinweis.

4

Antwort

Innerhalb von 14 Tagen antworten wir mit dem Ergebnis: Korrektur, Aktualisierung oder begründete Ablehnung mit Beleg.

5

Protokoll

Jede durchgeführte sachliche Korrektur erscheint in der Änderungshistorie des betroffenen Beitrags; wesentliche Korrekturen zusätzlich im öffentlichen Korrekturprotokoll auf dieser Seite.

Führt ein Hinweis nicht zu einer Änderung, begründen wir das mit der Quelle, auf die wir uns stützen. Eine Ablehnung ohne Begründung gibt es nicht.

Korrekturstufen

Nicht jede Änderung ist eine Korrektur. Wir unterscheiden fünf Stufen, weil sonst Rechtschreibung und Sachfehler in derselben Zeile stünden.

Tippfehler und Sprache

Reine Schreib- und Sprachkorrekturen ändern keine Aussage. Sie werden ohne gesonderten Vermerk behoben.

Datenaktualisierung

Ändert ein Anbieter Preis, Limit oder Funktionsumfang, ziehen wir den Wert mit neuem Abrufdatum nach. Der Vorgang erscheint in der Änderungshistorie des Beitrags; die Note wird bei Bedarf neu berechnet.

Sachliche Korrektur

War eine Angabe falsch, wird der Text korrigiert und der Fehler in der Änderungshistorie des Beitrags benannt — sichtbar und ohne stille Überschreibung.

Wesentliche Korrektur

Ändert sich durch den Fehler die Note, die Kaufempfehlung oder eine Kernaussage, erscheint zusätzlich ein Korrekturhinweis am Kopf des Beitrags und ein Eintrag im öffentlichen Korrekturprotokoll.

Rücknahme

Ist die Datengrundlage nicht mehr haltbar, nehmen wir Note und Siegel zurück, statt sie zu beschönigen. Der Beitrag bleibt mit Hinweis bestehen oder wird auf noindex gesetzt.

Wo Änderungen sichtbar sind

  • Jeder Beitrag trägt eine Änderungshistorie mit Datum und Anlass der Überarbeitung.
  • Jeder Beitrag zeigt einen Datenstand; abgelaufene Angaben werden gekennzeichnet, nicht kaschiert.
  • Wesentliche Korrekturen stehen zusätzlich im Protokoll unten auf dieser Seite.
  • Ändert sich eine Note, wird die neue Herleitung mit allen Einzelpunkten veröffentlicht.

Rechte der bewerteten Anbieter

  • Anspruch auf Prüfung jeder belegten Beanstandung innerhalb der genannten Frist.
  • Anspruch auf Richtigstellung falscher Tatsachenangaben.
  • Kein Anspruch auf Änderung einer Bewertung, solange sie auf zutreffenden Angaben und der veröffentlichten Methodik beruht.
  • Kein Anspruch auf Entfernung einer zutreffenden, sachlich formulierten Analyse.

Öffentliches Korrekturprotokoll

Bislang wurde keine wesentliche Korrektur erforderlich. Sobald eine Korrektur eine Note, eine Kernaussage oder eine Empfehlung verändert, erscheint sie hier mit Datum, betroffenem Beitrag, Anlass und Auswirkung. Laufende Datenaktualisierungen stehen in der Änderungshistorie des jeweiligen Beitrags.

Die Grundsätze hinter diesem Verfahren stehen in den Redaktionsrichtlinien.